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Allgemeine Teilnahmebedingungen zur Digitalkonferenz.NET für Sponsoren und Teilnehmer




1. Geltungsbereich, Veranstalter und Teilnahmeberechtigung

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme von Sponsoren und Teilnehmern an der „Digitalkonferenz.NET“ (im Folgenden „Digitalkonferenz“). Veranstalter der Digitalkonferenz ist die marketing-BÖRSE GmbH, Melanchthonstr. 5, 68753 Waghäusel, Deutschland (im folgenden „Veranstalter“ genannt).

Die Teilnahme ist ausschließlich Unternehmenskunden vorbehalten. Teilnahmeberechtigt sind somit ausschließlich Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, d.h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Veranstalter ist daher berechtigt, entsprechende Nachweise zu verlangen.

Als Sponsor kann ein Unternehmer/Unternehmen teilnehmen, indem ein kostenpflichtiges Sponsorenpaket erworben wird. Eine detaillierte Beschreibung der Sponsorenpakete ist auf Nachfrage erhältlich. Die Sponsorenpakete sind begrenzt.

Als Teilnehmer kann ein Unternehmer/Unternehmen teilnehmen, indem es den in Ziffer 2.b) dieser Teilnahmebedingungen beschriebenen Anmeldeprozess durchläuft.

Die Digitalkonferenz wird zu verschiedenen Themen (Kundendaten, Personalisierung, Marketing Automation, MarTech) an festgelegten Terminen durchgeführt. Neben diesen Teilnahmebedingungen unterliegt die Teilnahme den Lizenz- und Nutzungsbedingungen der für die Durchführung der Digitalkonferenz genutzten Software. Im Fall eines Widerspruchs zwischen Teilnahmebedingungen und Software-Lizenz/-Nutzungsbedingungen gehen diese Teilnahme-bedingungen vor.

Für Sponsoren gelten die weiteren technischen und organisatorischen Bestimmungen, insbesondere aus dem Bestellformular, welche dem Sponsor vor Vertragsschluss vorliegen. Im Falle des Widerspruchs gehen die besonderen Bestimmungen diesen Teilnahmebedingungen vor und werden durch diese Teilnahmebedingungen ergänzt.

Andere Bedingungen oder Vertragsregelungen, insbesondere AGB des Teilnehmers oder Sponsors, finden keine Anwendung, auch wenn der Veranstalter ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie vom Veranstalter schriftlich ausdrücklich bestätigt worden sind.



2. Teilnahme über „Digitalkonferenz.NET“

Für die Teilnahme an der Digitalkonferenz werden durch den Veranstalter marktübliche Standard-Software-Systeme für digitale Konferenzen genutzt, wie zum Beispiel GoToWebinar. Maßgeblich sind neben diesen Teilnahmebedingungen die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Software-Anbieters, welche im Anmeldeprozess zur Digitalkonferenz von den Sponsoren und Teilnehmern akzeptiert werden.

Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit und technische fehlerfreie Nutzbarkeit der Software. Er übernimmt insbesondere keine Zusicherung oder Gewähr, dass die Dienste zeitgerecht, unterbrechungs- oder fehlerfrei bzw. in Verbindung mit anderer spezieller Hardware, Software, anderen Systemen oder Daten genutzt werden können, die Dienste ihre Anforderungen erfüllen oder alle Fehler oder Defekte behoben werden.

Sponsoren und Teilnehmer müssen die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Digitalkonferenz schaffen. Jeder Sponsor und jeder Teilnehmer trägt die Verantwortung für die von ihm eingebrachten digitalen Inhalte. Die übermittelten Zugangsdaten sind vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

Die während der Digitalkonferenz durch Teilnehmer und Sponsoren oder andere Dritte zur Verfügung gestellten Inhalte stammen nicht vom Veranstalter, sondern werden eigens von Sponsoren und Teilnehmern in eigener Verantwortung zur Verfügung gestellt. Eine inhaltliche Prüfung durch den Veranstalter erfolgt nicht. Eine Prüfungspflicht seitens des Veranstalters besteht nicht.

Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, für den Fall, dass Sponsoren oder Teilnehmer über das Portal der Digitalkonferenz belästigendes, unanständiges, obszönes oder rechtswidriges Material hochladen, Registrierungscodes unter Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen an Dritte weitergeben oder anderweitig ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen festgestellt wird, den jeweiligen Sponsor oder Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen sowie die Löschung seiner Inhalte und seines Profils zu veranlassen. Eine Rückerstattung ggf. entrichteter Entgelte ist in diesem Fall ausgeschlossen. Dem Sponsor oder Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen nicht gegeben war und der Ausschluss/die Löschung des Profils nicht hätte erfolgen dürfen. Für diesen Fall erhält der Sponsor oder Teilnehmer, sofern ein Entgelt entrichtet wurde, dieses – ggf. anteilig - erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche des Teilnehmers und des Sponsors sind, soweit der Ausschluss nicht unbegründet vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt ist ausgeschlossen.

Für den Fall eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter ausdrücklich die Geltendmachung weitergehende Ansprüche gegen den entsprechenden Sponsor oder Teilnehmer vor.

a) Teilnahme als SPONSOR

Wird für die Teilnahme als Sponsor ein kostenpflichtiges Sponsorenpaket erworben, sind bei der Bestellung zwingend die genannten Fristen zu beachten. Verspätet eingereichte Bestellformulare können nicht mehr bearbeitet werden.

Der Sponsor hat die zur Herstellung der gebuchten Leistungen erforderlichen Angaben fristgerecht an den Veranstalter zu senden. Der Veranstalter behält sich vor, nachgereichte Informationen nicht mehr zu bearbeiten.

Der Vertrag über den Erwerb eines Sponsorenpakets und die Zulassung als Sponsor kommt erst dann zustande, wenn der Veranstalter durch die Zusendung einer Anmeldebestätigung per E-Mail den Auftrag angenommen hat („Vertragsschluss“).

Sofern zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht alle erforderlichen Angaben eingereicht wurden, hat der Sponsor dennoch den vollen Paketpreis zu bezahlen, es sei denn der Veranstalter hat die Verzögerung zu vertreten. Der Nachweis des Verschuldens obliegt dem Sponsor.

Der Sponsor erhält nach Vertragsschluss und vollständiger Bezahlung des Paketpreises den Zugangscode für die Registrierung auf dem Portal der Digitalkonferenz. Dort erstellt er in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten sein digitales Profil. Der Sponsor versichert, dass die dort angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Während der Veranstaltung wird das Profil genutzt, um mit Teilnehmern in Kontakt zu treten und um Leistungen wie Vorträge, Masterclasses, Networking etc. wahrzunehmen. Zur Einbindung von Werbung siehe Ziffer 6 dieser Teilnahmebedingungen.

Der Sponsor versichert, dass die Benutzung seines Firmennamens, seines Firmenlogos sowie der von ihm zur Verfügung gestellten Werbematerialien und Inhalte urheberrechtlich, markenrechtlich, firmenrechtlich und wettbewerbsrechtlich sowie auch im Übrigen uneingeschränkt zulässig ist und keine Rechte Dritter verletzt. Der Sponsor stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen, die Dritte gegen ihn aufgrund eines Verstoßes gegen diese Zusicherung geltend machen, frei. Die Freistellung umfasst sämtliche sachgerechten Verteidigungskosten des Veranstalters, einschließlich branchenüblicher und nicht auf die gesetzlichen Gebühren beschränkter Rechtsanwaltshonorare, Behörden- und Gerichtskosten sowie sämtliche erforderlichen sonstigen Auslagen.

Der Veranstalter verpflichtet sich, den Namen und die Marke des Sponsors ausschließlich im Rahmen des vorab festgelegten Umfangs mit dem Sponsor und nur für die Dauer der Veranstaltung einzusetzen, es sei denn eine längere Nutzungsdauer wurde schriftlich vereinbart

Veranstalter und Sponsor sind sich darüber einig, über den Vertragsinhalt, der über diese Teilnahmebedingungen hinausgeht, auch über den Veranstaltungszeitraum hinaus, Stillschweigen zu bewahren.

b) Teilnahme als TEILNEHMER

Die Veranstaltung wird durch die Sponsoren der Veranstaltung finanziert und damit ermöglicht, die Digitalkonferenz für die Teilnehmer kostenfrei anzubieten. Die Teilnehmer willigen im Gegenzug für die Teilnahme im Rahmen der Anmeldung in die Weitergabe ihrer Daten an die Sponsoren der Veranstaltung zu Werbezwecken ein Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten der Teilnehmer finden sich auch in Ziffer 8. dieser Teilnahmebedingungen.

Für eine Teilnahme muss sich der Teilnehmer auf dem Portal der Digitalkonferenz registrieren.

Nach Durchlaufen des Anmeldeprozesses erhält der Teilnehmer eine E-Mail zur Bestätigung der Anmeldung. Erst mit verbindlicher Bestätigung der Anmeldung kommt der Teilnahmevertrag zustande.

Vor der Veranstaltung erhält der Teilnehmer einen Link zur Plattform der Digitalkonferenz. Eine Weitergabe des Links an Dritte ist nicht gestattet. Die Teilnehmer registrieren sich dort nochmals, u.a. um dort ihr digitales Profil in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten einzupflegen. Während der Veranstaltung nutzen die Teilnehmer ihr Profil, um mit anderen Teilnehmern und mit den Sponsoren in Kontakt zu treten und Leistungen wie Vorträge, Masterclasses, Networking etc. wahrzunehmen. Im Nachgang erhalten die Teilnehmer auf ihre angegebene E-Mail-Adresse die Aufzeichnung der Vorträge der Digitalkonferenz.

3. Zahlungsbedingungen

Sofern für die Teilnahme an der Digitalkonferenz ein Entgelt zu zahlen ist, ist dieses zu dem auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Termin fällig und ohne Abzug zahlbar. Sponsoren und Teilnehmer stimmen dem Versand von Rechnungen durch den Veranstalter an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gemäß § 14 Abs. 1 UStG zu.

4. Absage, Unterbrechung, Verlegung

Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen, abzubrechen, zu verkürzen oder zu unterbrechen oder ganz oder teilweise abzusagen, wenn die Durchführung ganz oder teilweise unmöglich ist (gem. § 275 Abs. 1-3 BGB) oder wenn ein anderer sachlicher Grund vorliegt, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat und der die entsprechende Maßnahme rechtfertigt. Erstattungs- oder Schadensersatz-ansprüche gegen den Veranstalter sind für diese Fälle ausgeschlossen.

Außerdem können einzelne Vorträge und Masterclasses ersetzt werden oder entfallen, sofern es hierfür einen sachlichen Grund gibt. Ebenso können angekündigte Referent/-innen von den angekündigten Personen abweichen, wenn diese verhindert sind. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Referenten, einen bestimmten Vortragsinhalt oder bestimmte Masterclasses besteht nicht.

5. Rücktritt

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, für den Fall einer Stornierung der Digitalkonferenz von dem Teilnahmevertrag mit den Sponsoren und Teilnehmern zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits erbrachte Leistungen der Sponsoren nur erstattet, sofern eine Gegenleistung noch nicht erbracht wurde. Eine Gegenleistung gilt als erbracht, soweit eine Bewerbung der Veranstaltung unter Bewerbung des jeweiligen Sponsors bereits erfolgt ist.

Darüber hinaus sind Veranstalter und Sponsor zum Rücktritt von diesem Vertrag berechtigt, soweit über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wurde. In allen vorgenannten Fällen sind Regressansprüche beider Vertragsparteien ausgeschlossen.

6. Werbung

Werbung für eigene Produkte oder Produkte Dritter in den Vorträgen und Masterclasses ist nicht erlaubt, es sei denn, die Werbung hat einen konkreten Bezug zu dem Vortrags-/Masterclass-Inhalt, wurde vorab angemeldet und durch den Veranstalter in Textform freigegeben.

Die Bewerbung anderer Veranstaltungen ist im Rahmen der Digitalkonferenz unter allen Umständen untersagt.

7. Haftungsbeschränkung

Die im Rahmen der Digitalkonferenz von Sponsoren, Teilnehmern und anderen Dritten (bspw. Referenten) übermittelten Inhalte stammen nicht vom Veranstalter. Für die Vermittlung von Inhalten der Referenten, Sponsoren und Teilnehmern sowie für die Korrektheit dieser Inhalte übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Veranstalter lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Veranstalter, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Die Haftung ist, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch den Veranstalter, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt.

Davon unberührt bleiben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

8. Datenschutz

Der Veranstalter verarbeitet die von Sponsoren und Teilnehmern mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Teilnahme und Durchführung der Digitalkonferenz.

Personenbezogene Daten werden an Dritte weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies im Zusammenhang mit der Durchführung der Digitalkonferenz erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO), die betroffene Person zuvor eingewilligt hat (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO), eine gesetzliche Grundlage für die Weitergabe besteht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO) oder unsere berechtigten Interessen eine Verarbeitung gestatten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO).

a) Verarbeitung zur Durchführung der Digitalkonferenz

Bei der Durchführung der Digitalkonferenz verarbeitet der Veranstalter die im Rahmen der Anmeldung und Registrierung mitgeteilten Daten (z.B. Anrede, Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse) sowie die im Rahmen des Profils freiwillig zur Verfügung gestellten Daten der Sponsoren und Teilnehmer, soweit dies für die Teilnahme und Durchführung der Digitalkonferenz erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO), der Sponsor / Teilnehmer in die Verarbeitung eingewilligt hat (Art. 6 Abs. 1 lit a DS-GVO) oder unsere berechtigten Interessen eine Verarbeitung gestatten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO). Bei der Durchführung der Digitalkonferenz wird der Veranstalter von spezialisierten technischen Dienstleistern unterstützt.

Weitere Informationen zum Datenschutz und insbesondere den Betroffenenrechten sind auf der Internetseite des Veranstalters unter https://www.marketing-boerse.de/static/datenschutz abrufbar.

Soweit die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, kann diese jederzeit gegenüber dem Veranstalter per E-Mail an info@marketing-boerse.de ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Sofern weitere Informationen gewünscht werden oder die Löschung bzw. Sperrung der Daten durch einen Teilnehmer gewünscht ist, steht ein Service unter info@marketing-boerse.de. bereit.

b) Verarbeitung von Daten durch den Veranstalter zu Werbezwecken

Der Veranstalter ist daran interessiert, die Kundenbeziehung mit seinen Sponsoren und Teilnehmern zu pflegen und ihnen Informationen und Angebote über eigene ähnliche Veranstaltungen und Dienstleistungen zukommen zu lassen. Daher werden die mit Vertragsschluss übermittelten Daten (Firmenname/Name, Anschrift und E-Mail-Adresse) von dem Veranstalter und gegebenenfalls von seinen Dienstleistern verarbeitet, um entsprechend veranstaltungsbezogene Informationen und Angebote gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO in Verbindung mit § 7 Abs. 3 per E-Mail an den Sponsor oder Teilnehmer zu versenden.

Der Verwendung der Daten zum Zwecke der Direktwerbung kann jederzeit gegenüber dem Veranstalter widersprochen werden. Bei erfolgtem Widerspruch werden die Daten nicht mehr für diesen Zweck verarbeitet. Der Widerspruch kann ohne Angabe von Gründen erfolgen, ohne dass hierfür gesonderte Kosten neben den üblichen Übermittlungskosten nach den Basistarifen anfallen. Der Widerspruch ist zu richten an: marketing-BÖRSE GmbH, Melanchthonstr. 5, 68753 Waghäusel, Deutschland; E-Mail: info@marketing-boerse.de.

c) Weitergabe von Teilnehmerdaten an Sponsoren zur werblichen Ansprache

Die Teilnehmer der Digitalkonferenz willigen mit der Teilnahme in die Weitergabe ihrer Daten an die Sponsoren der Digitalkonferenz ein. Die Einwilligung in die Kontaktaufnahme durch Sponsoren zu Werbezwecken erfolgt im Rahmen des Anmeldeprozesses über ein Opt-In.

Die Sponsoren verpflichten sich gegenüber dem Veranstalter, nur Teilnehmer im Nachgang zur Digitalkonferenz zu Werbezwecken zu kontaktieren, sofern:

• der Teilnehmer im Rahmen des Anmeldeprozesses zur Digitalkonferenz einer Kontaktaufnahme durch den Sponsor unter der jeweils angegebenen E-Mail-Adresse zugestimmt hat;

• in jeder werblichen Ansprache auf das jederzeitige Widerspruchsrecht hingewiesen wird;

• alle Werbe-E-Mails der Sponsoren eine bequeme und funktionierende Abmeldemöglichkeit enthalten;

• im Falle eines Widerspruchs eines Teilnehmers, diesen umgehend zu beachten und von einer weitergehenden werblichen Ansprache des widersprechenden Teilnehmers abzusehen.

Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu anderen als den oben beschriebenen Zwecken erfolgt nicht und ist insbesondere den Sponsoren ausdrücklich untersagt.

9. Umfang der Datennutzung / Vertragsstrafe

Die im Rahmen der Teilnahme von Sponsoren an der „Digitalkonferenz.NET“ erhaltenen Daten dürfen nur in dem mit dem Veranstalter vereinbarten Umfang genutzt werden.

Sofern der Veranstalter mit dem Sponsor bei Vertragsschluss keine abweichende Vereinbarung getroffen hat, sind alle vom Veranstalter überlassenen Adressen nur zur eigenen werblichen Nutzung des Sponsors bestimmt. Soweit bei Vertragsschluss nicht abweichend vereinbart, ist nur die Nutzung für das eigene Unternehmen sowie zu eigenen Zwecken erlaubt. Jede darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere eine Datenweitergabe ins Ausland sowie die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte, zu denen auch verbundene Unternehmen des Sponsors zählen, stellt eine missbräuchliche Datenverwendung dar. Zum Nachweis der missbräuchlichen Nutzung genügt die Vorlage einer der Kontrolladressen, welche für jede Adressenlieferung exklusiv generiert und in die Adresslieferung eingefügt sind.

Das Recht des Sponsors, die ihm vom Veranstalter überlassenen Daten zu eigenen Werbezwecken zu nutzen, ist auf einen Zeitraum von circa 3 Monaten nach der Konferenz begrenzt und erlischt danach vollständig. Die entsprechenden Daten sind beim Sponsor zu löschen.

Der Sponsor verpflichtet sich gegenüber dem Veranstalter, für jeden Fall der missbräuchlichen Adressennutzung eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Netto-Preises des Adressenauftrags zu leisten, aus dem die missbräuchlich genutzte Adresse stammt. Dem Veranstalter bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Die Vertragsstrafe wird auf den weitergehenden Schaden angerechnet.

10. Geltendmachung von Ansprüchen

Ansprüche gegen den Veranstalter sind schriftlich innerhalb eines Jahres, beginnend mit dem letzten Tag der Digitalkonferenz, geltend zu machen. Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen oder den sie ergänzenden Bestimmungen abweichen, bedürfen der Schriftform.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese Teilnahmebedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und den Sponsoren sowie Teilnehmern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher – auch internationaler –Gerichtsstand für alle sich aus dem Geschäftsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Veranstalters. Der Veranstalter ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Sponsors oder Teilnehmers zu erheben. Dasselbe gilt, wenn der Sponsor oder Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Sitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Ziel der Vereinbarung am nächsten kommt.

Waghäusel, den 04.07.2023

marketing-BÖRSE GmbH
Melanchthonstr. 5
68753 Waghäusel


Ust-Ident-Nummer: DE 246417732
Registergericht Mannheim HRB 250888