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Projekt. Planung und Durchführung eines Umzugprojektes

weitere Informationen siehe unter

Aus dem Amtsblatt der Europäischen Union
11/03/2011 S49 Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Verhandlungsverfahren

* I.
* II.
* III.
* IV.
* VI.

D-Berlin: Umzugsdienste

2011/S 49-080843

BEKANNTMACHUNG – SEKTOREN

Dienstleistungsauftrag

ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER
I.1)NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)

Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
Flughafen Berlin Schönefeld, Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 - Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
z. H. Dolores Roures
12521 Berlin
DEUTSCHLAND
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de
Fax +49 306091-8121

Internet-Adresse(n)

Hauptadresse des Auftraggebers www.berlin-airport.de

Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen

Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen

Angebote/Anträge auf Teilnahme sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS
Flughafenanlagen

ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1)BESCHREIBUNG
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Gegenstand der Leistung ist die Planung und Durchführung des Umzuges für das Eigentum, bzw. den Besitz der Berliner Flughafengesellschaft mbH sowie der Flughafen Berlin Schönefeld GmbH zum neuen Flughafen Berlin Brandenburg (in Schönefeld) inklusive aller damit verbundenen Nebenleistungen bis zum vollständigen Abschluss der Maßnahme.
II.1.2)Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 27
Hauptort der Dienstleistung Flughafen Berlin Brandenburg (BER).

NUTS-Code DE424
II.1.3)Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Freiwillig ausgeschrieben werden Leistungen nach Anhang I B.
Die Berliner Flughäfen nehmen am 3.6.2012 den neuen Flughafen Berlin Brandenburg (Kürzel: BER, Projektname: BBI) in Betrieb. Mit der Inbetriebnahme von BER (BBI) werden die Bestandsflughäfen Tegel (Kürzel TXL) und Schönefeld (Kürzel SXF) geschlossen. Die Teilprojekte Operative Inbetriebnahme und Flughafenumzug (gemeint: Betriebsverlagerung) sind im „ORAT-Projekt“ (Operational Readiness and Airport Transfer) verankert.
Im Rahmen des Flughafenumzugs zieht der Auftraggeber die Betriebsstandorte in TXL und in SXF um mit einem Gesamtumzugsvolumen von ca. 9500 cbm. Davon fallen ca. 6 000 cbm auf den Standort in TXL und ca. 3 500 cbm auf den Standort in SXF.
Gegenstand der Leistungen ist die Planung und Durchführung des Umzuges der Güter des Auftraggebers von den Standorten in Berlin Tegel (TXL) und Berlin Schönefeld (SXF) zum neuen Flughafen Berlin Brandenburg (Projektname: BBI) in Schönefeld inklusive aller damit verbundenen Nebenleistungen bis zum vollständigen Abschluss der Maßnahme. Hierzu gehören jedoch ausschliesslich die Güter des Auftraggebers sowie seiner Konzern-/Tochtergesellschaften. Nicht enthalten sind die Güter anderer an den Standorten angesiedelter Unternehmen, selbst wenn deren Güter für den Betrieb eines Flughafens betriebsnotwendig sind.
Die Leistungen gliedern sich in die Bereiche:
— Planung, Organisation und Durchführung der Umzüge der Güter der Berliner Flughäfen innerhalb der Gesamtkoordination durch die Teilprojektleitung ORAT Flughafenumzug,
— Durchführung der erforderlichen Entkabelung von IT-Geräten und der dazugehörenden Protokollierung dieser, im Rahmen des Umzuges der Berliner Flughäfen. (Zur Information: Die IT-Geräte Verkabelung am Einzugsort wird vom AG übernommen),
— Physische Umzugsdurchführung nach einem vom AN noch auszuarbeitenden, detaillierten Termin- und Ablaufplan, abzustimmen mit den Umzugsverantwortlichen (UVs) des AG auf der Basis der Rahmenvorgaben (Umzugskonzept und Umzugsrichtlinien) des Teilprojektes ORAT Flughafenumzug unter Sicherstellung eines ungestörten Flugbetriebs.
Die einzelnen Umzugsphasen sind wie folgt aufgeteilt:
— Phase I: 8 Wochen vor Inbetriebnahme (voraussichtlich: 8.4.2012 bis 1.6.2012), Neuanlieferungen und Umzüge,
— Kritische Phase: Umzugsnacht (voraussichtlich: 2.6.2012 bis 3.6.2012), Umzug ausschliesslich kritisches Gerät,
— Phase II: Bis 2 Wochen nach Inbetriebnahme (voraussichtlich 4.6.2012 bis 17.6.2012), Nachumzüge.
Die Umzugsphase I beginnt 8 Wochen vor Inbetriebnahme. In diesem Zeitraum sollen möglichst sämtliche Neuanlieferungen sowie Gebäude-, Lager- und Werkstättenumzüge stattfinden.
In der kritischen Phase muss nur mit vereinzelten Transporten des Auftraggebers gerechnet werden, da in dieser Phase ausschließlich flugbetriebsrelevante Geräte, Güter und Arbeitsplätze umgezogen werden sollen, die jedoch größtenteils nicht vom Auftraggeber stammen.
Die Umzugsphase II beginnt am Tag nach der Inbetriebnahme und erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Wochen. Hierbei ist mit sog. Nachumzügen zu rechnen.
Das vom Dienstleister einzusetzende Personal muss im Leistungszeitraum gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft sein.
Der Auftraggeber beabsichtigt einen möglichst kartonfreien Umzug durchzuführen.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

98392000, 60000000
II.1.7)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Nein
II.1.8)Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9)Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2)MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang
Die Projektorganisation des Aufragnehmers muss über mindestens 1 Projektleiter und 3 Koordinatoren verfügen. Die Koordinatoren decken folgende Bereiche ab:
1. Büro und IT,
2. Werkstatt/Lager,
3. Fahrzeuge/Geräte.
Das zu transportierende Gesamtvolumen beläuft sich nach derzeitiger Schätzung auf 9 500 m³ und verteilt sich wie folgt:
Standort TXL gesamt: ca. 6 000 m³ davon entfallen auf:
a. Lager: ca. 2 500 m³,
b. Werkstatt /Wartung: ca. 1 000 m³,
c. Büro/Sonstiges (inkl. IT-Geräte): ca. 2 500 m³.
Standort SXF gesamt: ca. 3.500 m³ davon entfallen auf:
a. Lager: ca. 1 000 m³,
b. Werkstatt / Wartung: ca. 1 000 m³,
c. Büro/Sonstiges (inkl. IT-Geräte): ca. 1 500 m³.
II.2.2)Optionen
Nein
II.3)VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Beginn: 1.9.2011 Ende: 30.6.2012

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1)BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird
Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Ja
Der Dienstleister muss zur Ausführung im Leistungszeitraum folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Sofern der Auftragnehmer eine Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich zur Leistungserbringung benötigt, hat er hierfür eine Deckungssumme für die Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe von 100 000 000 EUR vorzuhalten, bzw. abzuschließen,
b) Vorlage einer Betriebshaftpflichtsversicherung bei Auftragsbeginn mit einer Deckung von mindestens 8 000 000 EUR pro Fall für Sachschaden, 3 000 000 EUR pro Fall für Personenschaden,
c) Vorhandensein einer Transportversicherung bei Auftragsbeginn gemäß den deutschen Güterschadenhaftpflichtbestimmungen oder für ausländischen Unternehmen, einer Versicherung mit einer ähnlichen Schadensdeckung,
d) Bezahlung der Mitarbeiter nach Gehaltstarifvertrag Ost zwischen dem Verband der Spediteure Berlin und Brandenburg e. V, sowie dem Bundesverband der dt. Binnenschifffahrt e.V. sowie der Gewerkschaft Öffentliche Dienste Transport und Verkehr e.V.,
e) Für das gesamte vom Auftragnehmer zur Ausführung eingesetzte Personal müssen in dem Leistungszeitraum folgende Voraussetzungen erfüllt werden: aa) Vorhandensein einer erfolgreichen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG, bb) Alle für die Durchführung der Tätigkeit eingesetzten Mitarbeiter können Einrichtungspläne lesen,
cc) Alle für die Durchführung der Tätigkeit eingesetzten Mitarbeiter beherrschen Deutsch in Wort und Schrift,
f) Alle für die zur Ausführung eingesetzten Möbelmonteure und/oder Schreiner verfügen über entsprechende Fachkenntnisse und beherrschen sowohl die Demontage, also auch die Montage und ggf. den Umbau von Büromöbel-Systemen. Die für das Entkabeln der IT-Geräte vorgesehenen Mitarbeiter beherrschen die Tätigkeit und sind mit dem Umgang mit IT-Geräten professionell vertraut,
g) Alle für die zur Ausführung eingesetzten Packer und Träger verfügen über entsprechende Fachkenntnisse im Handling und dem sicheren Transport von Möbeln sowie aller anderen relevanten Güter mit einer entsprechenden Ausbildung.
Alle o.g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraum vorliegen.
III.2)TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
2.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) „Ich/Wir erkläre/n,
— dass über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO),
— dass ich/wir uns nicht in Liquidation befinde/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO),
— dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO),
— dass ich/wir im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben habe/n oder diese Auskünfte nicht unberechtigt nicht erteilen werde/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO),
— dass ich/wir keine nachweislich schwere Verfehlung begangen haben, die meine/unsere Zuverlässigkeit oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage stellt. (§ 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO),
— dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbewerb nach § 21 Abs. 1 SektVO rechtfertigen.
b) Ich/Wir erkläre/n, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO in Frage gestellt wird, wenn der Bewerber/Bieter bzw. das vertretungsberechtigte Organ oder der vertretungsberechtigte Gesellschafter des Bewerbers/Bieters nach dem SchwarzArbG oder AEntG mit einer Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe belegt worden ist.
Ich/Wir versichere/n, dass solche Strafen oder Bußen während der letzten zwei Jahre gegen mich/uns nicht verhängt worden sind.“.
c) Erklärung zum Vorhandensein einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Höhe der Deckungssumme,
d) Erklärung zum Vorhandensein einer gültigen Transportversicherung gemäß den deutschen Güterschadenhaftpflichtbestimmungen oder einer vergleichbaren Versicherung bzw. Bereitschaft zum Abschluss einer derartigen Versicherung für den Fall der Auftragserteilung, die dann unverzüglich vorzulegen ist,
e) Erklärung der Zugehörigkeit zu einem Fachverband, z.B. AMÖ (Bundesverband Möbelspedition und Logistik), VVL (Verband Verkehr und Logistik Berlin und Brandenburg e.V.) VSL (Verband Spedition und Logistik) oder gleichwertig,
f) Erklärung der Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft.
Die vorstehend unter 1)-2) genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu 1.) und 2.) ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.

Eine Vorlage für die „Eigenerklärungen“ muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft über die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de anfordern. Dieses hat schriftlich zu erfolgen und muss bis spätestens eine Kalenderwoche vor Fristende für die Einreichung der Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4) bei der Vergabestelle vorliegen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten, dargestellt als Gesamtumsatz im jeweiligen Geschäftsjahr.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Gesamtjahresumsatz (netto, exkl. Umsatzsteuer) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von mindestens:
5 000 000 EUR, für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten.
2.) Erklärung über die Umsätze des Unternehmens für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten, soweit diese Umsätze Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung gemäß II.1.5 in Verbindung mit II.2.1 vergleichbar sind, dargestellt als Umsatz vergleichbarer Leistungen im jeweiligen Geschäftsjahr.
Die Umsatzangaben für 1.) und 2.) sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben. Das Geschäftsjahr ist definiert als das Geschäftsjahr des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, welches in dem jeweiligen geforderten Jahr, endete.
Die vorstehend unter 1)-2) genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zu addieren.
Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen unter 1.) und 2.) auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.2) 1.) und III.2.2); 2.) auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (z.B. durch eine „Verpflichtungserklärung“). Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften müssen ihre technische Leistungsfähigkeit anhand von folgenden Kriterien nachweisen:
1) Nachweis von Unternehmensreferenzen für Aufträge, die die ausgeschriebenen Leistungen gemäß II.1.5 in Verbindung mit II.2.1 ganz oder in Teilen zum Auftragsgegenstand haben. Hierzu sind Unternehmensreferenzen aufzuführen und zu beschreiben, bei denen die erbrachten Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung (gemäß II.1.5 in Verbindung mit II.2.1) vergleichbar sind. Darunter werden maximal 8 Referenzen zur Bewertung gemäß VI.3) 1. herangezogen. Die Vorlage von weniger als 8 Referenzen führt nicht zum Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb, sofern die Mindestanforderungen gemäß III.2.3) 1) a) bis f) bei den vorgelegten Referenzen erfüllt werden, sondern nur zur Abwertung gemäß VI.3). Bei Vorlage von mehr als 8 Referenzen hatder Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf den Referenzen eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Bewertung gemäß Ziff. VI.3) 1. sowie für die Prüfung der Mindestanforderungen zu verwenden sind.
Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein: Mindestanforderungen.
a) Die als Unternehmensreferenzen benannten Leistungen müssen im Zeitraum der letzten 20 Jahre, mithin nach dem Januar 1991, je Referenz erbracht worden sein, und zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages abgeschlossen sein. Referenzen, die vor dem Januar 1991 datieren bzw. zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen wurden, werden sowohl bei der Ermittlung der Mindestanforderungen als auch bei der Bewertung nach Ziff. VI.3) nicht berücksichtigt,
b) Bei mindestens 3 der Unternehmensreferenzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft muss ein Umsatz von mindestens 350 000,- EUR jeweils nachgewiesen werden. Bei Vorlage von Referenzen, die weniger als 350 000,- EUR jeweils nachweisen, führt dies nicht zum Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb, sondern zur Abwertung gemäß VI.3) 1..,
c) Bei mindestens 3 der Unternehmensreferenzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft muss jeweils die Durchführung von Großumzügen mit über 500 Arbeitsplätzen oder mindestens 5 000 cbm Volumen Umzugsmenge nachgewiesen werden. Von diesen 500 Arbeitsplätzen müssen wiederum 300 Arbeitsplätze mit IT Geräten ausgestattet gewesen sein. Großumzüge können Gebäude, Verwaltung, Lager, Werkstätten, Umbau von Regalsystemen, Bibliothek, Archive oder Labore beinhalten. Bei Vorlage von Referenzen, die 500 oder weniger Arbeitsplätze beinhalten und/oder von den 500 Arbeitsplätzen weniger als 300 mit IT Geräten ausgestattet waren oder weniger als 5 000 cbm beinhalten, führt dies zum Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb,
d) Vorlage von mindestens einer Referenz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis bei Schwergut- und Maschinentransporten über Demontage, Transport und Montage von z.B. Drehbänken, Standbohrmaschinen oder Bohrwerken, und sonstigen Werkzeugmaschinen mit Gewichten von min. 300 kg,
e) Vorlage von mindestens einer Referenz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Erfahrung von exponierten, zeitkritischen Projekten z.B. Umzüge bei laufendem Betrieb ohne Störung der Einsatzbereitschaft (Beispiel Flughäfen, Krankenhäuser, Produktionsbetriebe, Polizeiverwaltungen, Medienunternehmen),
f) Vorlage von mindestens einer Referenz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Erfahrung in der Durchführung von Umzügen mit alternativen Transportwegen wie z.B. Transport der Einrichtungen über Container an Gebäudefassaden mittels Kran, Einsatz von Scheren-Arbeitsbühnen, Einsatz von Rampen-Systemen, etc.,

g) Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform mit mindestens nachfolgenden Inhalten zu erfolgen. Eine geeignete Tabelle kann bei der Vergabestelle über die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de schriftlich angefordert werden (die Anforderung muss bis spätestens eine Kalenderwoche vor Fristende für die Einreichung der Teilnahmeanträge gemäß Kapitel IV.3.4) bei der Vergabestelle vorliegen):
— Name und Anschrift, (möglichst auch aktuelle Telefonnummer) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber,
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung und des Projekterfolges,
— Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung,
— Umfang der erbrachten Leistung in cbm und/oder Arbeitsplätze,
— Auftragsvolumen der erbrachten Leistungen in EUR.
Mehrere der Mindestanforderungen gemäß III.2.3) 1) b) bis f) können gleichzeitig mit einer Referenz nachgewiesen werden. Sofern eine oder mehrere der vorgenannten Ziffern b) bis f) vom Bewerber / der Bewerbergemeinschaft insgesamt nicht, d.h. insgesamt mit keiner der maximal acht einzureichenden Referenzen, nachgewiesen wurde, wird die Vergabestelle den Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausschließen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird aufgefordert, mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag eindeutig anzugeben, welche der für die Prüfung der o.g. Mindestanforderungen (Ziffern b) bis f)) abgegebenen Referenzen für die Prüfung von welcher Mindestanforderung gilt.
2) a) Nennung des Projektleiters und der 3 Koordinatoren, welche im gesamten Vertragszeitraum für die Durchführung der Tätigkeit vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft vorgesehen sind. Anzugeben ist dabei außerdem (ggf. in Form von Lebensläufen) die berufliche Qualifikation und Erfahrung, die aktuellen Aufgaben und Funktionsbereiche dieser Personen, sowie seine/ihre Erfahrungen im Bereich vergleichbarer Dienstleistungen gemäß II.1.5) und II.2.1).
2) b) Vorlage von Referenzen für den Projektleiter und jeden der drei Koordinatoren für den unter III.2.3 2)a) benannten Projektleiter und die Koordinatoren. Als Nachweis der Erfahrung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt die Vorlage von mindestens einer, jedoch maximal fünf Referenzen im Bereich vergleichbarer Dienstleistungen gemäß der unter II.1.5) genannten Leistungen für den Projektleiter und pro Koordinator. Die Vorlage von mindestens einer, jedoch weniger als fünf Referenzen für den Projektleiter und pro Koordinator führt nicht zum Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb, sondern zur Abwertung gemäß VI.3) 2.. Bei Vorlage von mehr als fünf Referenzen wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft aufgefordert, mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung gemäß VI.3) 2. zu verwenden sind. Sofern für den Projektleiter oder/und einen der Projektkoordinatoren keine Referenz eingereicht wird, führt dies zum Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb.
Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein: aa) Alle als Referenzen benannten Leistungen müssen im Zeitraum der letzten 20 Jahre, mithin nach dem Januar 1991 erbracht worden sein (Mindestanforderung), bb) Bei den Referenzen muss mindestens in einer Referenz des Projektleiters und mindestens in einer Referenz je Koordinator über die Durchführung von Großumzügen mit über 500 Arbeitsplätzen oder 5 000 cbm nachgewiesen werden. Großumzüge können Gebäude, Verwaltung, Lager, Werkstätten, Umbau von Regalsystemen, Bibliothek, Archive oder Labore beinhalten. Bei Vorlage von Referenzen die entweder 500 oder weniger Arbeitsplätze oder weniger als 5 000 cbm beinhalten, führt dies nicht zum Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb, sondern zur Abwertung gemäß VI.3) 2, sofern mindestens eine Referenz des Projektleiters und mindestens eine Referenz je Koordinator, die o.g. Mindestanforderung erfüllt.
Die Referenzen müssen mindestens folgende Inhalte aufweisen:
— Name und Anschrift, (möglichst auch aktuelle Telefonnummer) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber,
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung und des Projekterfolges,
— Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung,
— Umfang der erbrachten Leistung in Arbeitsplätze und/oder cbm.
3) Vorlage einer Auflistung des für die Tätigkeit vorgesehenen Fuhrparks/Werkzeuge.
Folgende Voraussetzungen sollen dabei erfüllt sein. Bei Nichterfüllung führt dies nicht zum Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb, sondern zur Abwertung gemäß VI.3) 3.:
a) Verfügbarkeit von 10 Möbeltransportfahrzeugen (Möbelkoffer-Aufbau, luftgefedert mit Ladebordwand) mit mindestens 7,5 t. zulässigem Gesamtgewicht. Bei min. 5 Fahrzeugen sollte das zulässige Gesamtgewicht 12 t. oder mehr betragen,
b) Verfügbarkeit von Möbeltransportfahrzeugen mit Wechselkoffer-System und 10 Möbelwechselkoffern,
c) Verfügbarkeit von mindestens jeweils 1 Paar oder bei Einzelgeräten jeweils 1 Stück Schwergutgeräten z.B. Bi-Mobilen, Schwerlast-Roller, Maschinenheber, Hubroller, Eckenroller, Seilzügen, Flaschenzügen, Traversen, Schwerlasthebegurte, Knippstangen, Rollknippstangen. Es sind mindestens 10 verschiedene Schwergutgerätetypen nachzuweisen. Bei Vorlage von weniger als 10 verschiedene Schwergutgerätetypen führt dies nicht zum auschluss aus dem Teilnahmewettbewerb sondern zur abwertung gemäß VI.3) 4. c),
d) Verfügbarkeit von 10 Gabelhubwagen mit einer Tragfähigkeit von 2,0 to.,
e) Verfügbarkeit von alternativem Rollmaterial, davon mindestens 30 Stk Plateauwagen und 30 Stk. Plattenwagen,
f) Verfügbarkeit von 150 Aktencontainern, rollbar, abschließbar, für die Aufnahme von min. 60 Stck. Hebelordner stehend, einsetzbar in Personenaufzügen, lt. Musterfoto oder vergleichbar,
g) Verfügbarkeit von 2 Möbelaussenaufzüge, Transporthöhe 22 Meter, Tragkraft 400 kg,
h) Verfügbarkeit von Möbelschräg-Aufzügen, Stecksystem für Indoor-Betrieb, elektrisch betrieben, 150 kg, Transporthöhe 12 m,
i) Verfügbarkeit von 200 Rollcontainer oben offen, 285 ltr. Fassungsvermögen,
j) Verfügbarkeit von 150 Gitterbox-Container, rollbar, abschließbar, für die Aufnahme von sonstigem Material und Lagerequipment, mit 4 Fachebenen (3 Fachböden), tauglich für den Transport über Personenaufzüge, Höhe 1,70 m,
k) Verfügbarkeit von 80 Stck. Standard-Gitterboxen (oben offen) für die Aufnahme von Werkstattmaterial, Lagermaterial und Maschinenteilen,
l) Verfügbarkeit von 120 IT Container, rollbar zur Aufnahme von 2 Stck. IT-Arbeitsplätzen (Monitor (Flatscreen), PC (Desktop), Tischdrucker, und Zubehör wie Tastatur, Kabel, Maus 285 ltr. Fassungsvermögen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Erfüllung der o.g. Voraussetzungen auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise dieses Kapitels ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, seine Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (z.B. durch eine „Verpflichtungserklärung“).
4) Vorlage folgender Erklärungen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss von Teilnahmewettberb.
Erklärungen, dass für das gesamte vom Auftragnehmer zur Ausführung eingesetzte Personal bei Auftragserteilung folgende Voraussetzungen erfüllen wird:
a) Alle zur Ausführung eingesetzten Mitarbeiter werden bei der Auftragsausführung über eine erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG verfügen,
b) Alle zur Ausführung eingesetzten Mitarbeiter werden bei der Auftragsausführung Einrichtungspläne lesen können,
c) Alle zur Ausführung eingesetzten Mitarbeiter werden bei der Auftragsausführung Deutsch in Wort und Schrift beherrschen,
d) Alle zur Ausführung eingesetzten Möbelmonteure und/oder Schreiner werden bei der Auftragsausführung über entsprechende Fachkenntnisse verfügen und sowohl die Demontage, also auch die Montage und ggf. den Umbau von Büromöbel-Systemen sicher und zügig beherrschen,
e) Alle zur Ausführung für das Entkabeln der IT-Geräte eingesetzten Mitarbeiter werden die Tätigkeit beherrschen und mit dem Umgang mit IT-Geräte professionell vertraut sein,
f) Alle zur Ausführung vorgesehenen Packer und Träger werden über entsprechende Fachkenntnisse im Handling und dem sicheren Transport von Möbeln, mit einer entsprechenden Ausbildung verfügen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und zur Erreichung der Mindestanforderungen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise dieses Kapitels III.2.3) 1), III.2.3) 2), III.2.3) 3) und III.2.3) 4) ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (z.B. durch eine „Verpflichtungserklärung“). Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auf Ziffern VI.3)1., VI.3) 2. und VI.3) 3. der Bekanntmachung wird verwiesen.
III.2.4)Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3)BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1)Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Nein
III.3.2)Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja

ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1)VERFAHRENSART
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein
IV.2)ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebotdie Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind
IV.2.2)Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3)VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber
EA-2011-042
IV.3.2)Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3)Bedingungen für die Aushändigung von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Anträge auf Teilnahme
8.4.2011 - 12:00
IV.3.5)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.6)Bindefrist des Angebots
IV.3.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1)DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2)AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3)SONSTIGE INFORMATIONEN

Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch, wobei es sich hierbei um eine „nachrangige“ Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO handelt. Die Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig. Die Eigenerklärung und die Tabelle zur Angabe der Referenzen und Nachweise gemäß III.2. muss bei der Vergabestelle nach vorheriger expliziter und schriftlicher Anforderung (die Anforderung bis spätestens eine Kalenderwoche vor Fristende für die Einreichung von Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4) bei der Vergabestelle vorliegen) über die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de angefordert werden.
Eine Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen verwendet, ausgefüllt und durch die geforderten Angaben und Nachweise ergänzt werden.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2011-042 auf dem verschlossenen Behältnis / Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und / oder gewertet werden).
Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber / Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens EA-2011-042 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Bewerberfragen müssen bis spätestens 10 Tage vor dem Endtermin der Bewerbung (Bewerbungsfrist) bei der unter Ziff. I.1. genannten Stelle vorliegen.
Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Sollten geforderte Erklärungen/Nachweise fehlen, so behält sich der Auftraggeber ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1, III.2.2, III.2.3).
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. der Einhaltung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die fünf zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, die die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.2.3) anhand der eingereichten Unternehmens- Projektleiter- und Koordinatorenreferenzen sowie Lebensläufe und der Angabe zum Ansprechpartner, gemäß Pkt. III.2.3), widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber werden auch mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt. Bei allen eingereichten Referenzen ist eindeutig anzugeben, für welche gennanten Wertungskriterien sowie zur Erreichung der Mindestanforderungen die jeweilige Referenz gewertet werden soll. Referenzen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden weder gewertet noch für die Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt.
Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1.220 Punkte erreichen, die sich wie folgt verteilen:
1. Maximal 720 Punkte auf die Bewertung der Unternehmensreferenzen hinsichtlich der gemäß Kapitel II.2.3 Ziffer 1) geforderten Darstellungen und Eigenerklärungen, wobei die Bepunktung, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Referenzen gebildet wird; die Vorgabe zur Einreichung von mindestens drei Referenzen gemäß Kapitel III.2.3) Ziffer 1), wird hierdurch nicht berührt.
Diese maximal 720 Punkte setzen sich, wie folgt, zusammen:
a) Maximal 300 Punkte auf die Bewertung der Summe der Umsätze der maximal 8 zur Bewertung abgebenen Referenzen. Die Bewertung der Summe der Umsätze erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Summe der Umsätze aller maximal zur Bewertung abgegebenen acht Referenzen) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus:
Punktzahl Bewerber = Summe Umsätze Bewerber/höchste Angabe x 300. Die Höchstpunkzahl erhält somit der Bewerber mit der höchsten Summe der Umsätze.
b) Maximal 210 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 1) c). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 42 Punkte erhält der Bewerber für den Nachweis der Durchführung von Großumzügen mit über 500 Arbeitsplätzen, wovon 300 Arbeitsplätze mit IT Geräten ausgestattet gewesen sind oder 5 000 cbm gemäß III.2.3 1) c), für jede über die 3 für die Erfüllung der Mindestanforderung abgegebenen Referenzen hinausgehende Referenz. Bei Vorlage von mehr als 8 Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung herangezogen werden sollen. Bei Vorlage von mehr als den 8 Referenzen die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) c) erfüllen, können nur maximal 210 Punkte vergeben werden. Bei Vorlage von 3 Referenzen ist die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 1) c) erfüllt, werden aber 0 Punkte vergeben. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 8 Referenzen erreicht. Die maximale Punktzahl erreichen demnach Bewerber, die 8 Referenzen einreichen mit denen bei jeder Referenz die Durchführung von Großumzügen, wie beschrieben, nachgewiesen wird.
c) Maximal 70 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 1) d). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 10 Punkte erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis von Schwergut- und Maschinentransporten über Demontage, Transport und Montage von z.B. Drehbänken, Standbohrmaschinen oder Bohrwerken, und sonstigen Werkzeugmaschinen mit Gewichten von min. 300 kg, gemäß III.2.3 1) d), je über die eine, für die Erfüllung der Mindestanforderung abgegebene Referenz hinausgehende Referenz. Bei Vorlage von mehr als 8 Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung herangezogen werden sollen. Bei Vorlage von mehr als den 8 Referenzen die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) d) erfüllen, können nur maximal 70 Punkte vergeben werden. Bei Vorlage von einer Referenz ist die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 1) d) erfüllt, werden aber 0 Punkte vergeben. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 8 Referenzen erreicht. Die maximale Punktzahl erreichen demnach Bewerber, die 8 Referenzen einreichen mit denen bei jeder Referenz die Demontage, Transport und Montage von z.B. Drehbänken, Standbohrmaschinen oder Bohrwerken, und sonstigen Werkzeugmaschinen mit Gewichten von min. 300 kg, wie beschrieben, nachgewiesen wird.
d) Maximal 70 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 1) e). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 10 Punkte erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Erfahrung von exponierten, zeitkritischen Projekten z.B. Umzüge bei laufendem Betrieb, ohne Störung der Einsatzbereitschaft (Beispiel Flughäfen, Krankenhäuser, Produktionsbetriebe, Polizeiverwaltungen, Medienunternehmen gemäß III.2.3 1) e), je über die eine, für die Erfüllung der Mindestanforderung abgegebene Referenz hinausgehende Referenz. Bei Vorlage von mehr als 8 Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung herangezogen werden sollen. Bei Vorlage von mehr als den 8 Referenzen die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) e) erfüllen, können nur maximal 70 Punkte vergeben werden. Bei Vorlage von einer Referenz ist die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 1) e) erfüllt, werden aber 0 Punkte vergeben. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 8 Referenzen erreicht. Die maximale Punktzahl erreichen demnach Bewerber, die 8 Referenzen einreichen mit denen bei jeder Referenz die Erfahrung von exponierten, zeitkritischen Projekten z.B. Umzüge bei laufendem Betrieb, ohne Störung der Einsatzbereitschaft (Beispiel Flughäfen, Krankenhäuser, Produktionsbetriebe, Polizeiverwaltungen, Medienunternehmen, wie beschrieben, nachgewiesen wird.
e) Maximal 70 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 1) f). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 10 Punkte erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Erfahrung in der Durchführung von Umzügen mit alternativen Transportwegen wie z.B. Transport der Einrichtungen über Container an Gebäudefassaden mittels Kran, Einsatz von Scheren-Arbeitsbühnen, Einsatz von Rampen-Systemen, etc. gemäß III.2.3 1) f), je über die eine, für die Erfüllung der Mindestanforderung abgegebene Referenz hinausgehende Referenz. Bei Vorlage von mehr als 8 Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben welche der Referenzen für die Wertung herangezogen werden sollen. Bei Vorlage von mehr als den 8 Referenzen die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) f) erfüllen, können nur maximal 70 Punkte vergeben werden. Bei Vorlage von einer Referenz ist die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 1) f) erfüllt, werden aber 0 Punkte vergeben. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 8 Referenzen erreicht. Die maximale Punktzahl erreichen demnach Bewerber, die 8 Referenzen einreichen mit denen bei jeder Referenz die Erfahrung in der Durchführung von Umzügen mit alternativen Transportwegen wie z.B. Transport der Einrichtungen über Container an Gebäudefassaden mittels Kran, Einsatz von Scheren-Arbeitsbühnen, Einsatz von Rampen-Systemen, wie beschrieben, nachgewiesen wird.
2. Maximal 240 Punkte auf die Bewertung der Projektleiter- und Koordinatorenreferenzen hinsichtlich der gemäß Kapitel III.2.3) Ziffer 2) b) bb) geforderten Darstellungen und Eigenerklärungen, wobei die Bepunktung, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Referenzen gebildet wird; die Vorgabe zur Einreichung von mindestens einer, jedoch maximal fünf Referenzen je Person gemäß Kapitel III.2.3 Ziffer 2) b) wird hierdurch nicht berührt.
Insgesamt können maximal 60 Punkte für den Projektleiter und die Koordinatoren, je Person erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzten:
15 Punkte erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Durchführung von Grossumzügen mit über 500 Arbeitsplätzen, oder 5 000 cbm gemäß III.2.3 2) b) bb), je über die eine für die Erfüllung der Mindestanforderung abgegebene Referenz hinausgehende Referenz. Bei Vorlage von mehr als 5 Referenzen für den Projektleiter und pro Koordinator hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung herangezogen werden sollen. Bei Vorlage von mehr als den 5 Referenzen für den Projektleiter und pro Koordinator die die Anforderungen gemäß III.2.3) Ziffer 2) b) bb) erfüllen, können nur maximal 60 Punkte für den Projektleiter und die Koordinatoren, je Person vergeben werden. Bei Vorlage von einer Referenz pro Person ist die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 2) b) erfüllt, werden aber 0 Punkte vergeben. Die maximale Punktzahl wird mit der Abgabe von 5 Referenzen erreicht. Die maximale Punktzahl erreichen demnach Bewerber, die 5 Referenzen einreichen mit denen bei jeder Referenz die Durchführung von Grossumzugen, wie beschrieben, nachgewiesen wird.
3. Maximal 260 Punkte auf die Vorlage der Nachweise hinsichtlich der gemäß Kapitel III.2.3 Ziffer 3) geforderten Darstellungen und Eigenerklärungen, wobei die Bepunktung, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Referenzen gebildet wird; die Vorgabe zur Einreichung von Erklärungen gemäß Kapitel III.2.3 Ziffer 3), wird hierdurch nicht berührt.
Insgesamt können maximal 260 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzten:
a) Maximal 40 Punkte für den Nachweis der Verfügbarkeit von 10 Möbeltransportfahrzeugen (Möbelkoffer-Aufbau, luftgefedert mit Ladebordwand) mit mindestens 7,5 t. zulässigem Gesamtgewicht. Bei min. 5 Fahrzeugen sollte das zulässige Gesamtgewicht 12 t. oder mehr betragen, gemäß III.2.3 3) a). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) a) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3) a) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 40 Punkten vergeben,
b) Maximal 20 Punkte für den Nachweis des Vorhandenseins von Möbeltransportfahrzeuge mit Wechselkoffer-System und 10 Wechselkoffer gemäß III.2.3 3) b). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) b) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3) b) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 20 Punkten vergeben,
c) Maximal 20 Punkte für den Nachweis der Verfügbarkeit von min. jeweils 1 Paar oder bei Einzelgeräten jeweils 1 Stück Schwergutgeräten z.B. Bi-Mobilen, Schwerlast-Roller, Maschinenheber, Hubroller, Eckenroller, Seilzügen, Flaschenzügen, Traversen, Schwerlasthebegurte, Knippstangen, Rollknippstangen (Aufteilen auf ca. 10 verschiedene) lt. beigefügtem Musterfoto oder gleichwertig, gemäß III.2.3 3) c). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) c) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3) c) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 20 Punkten vergeben,
d) Maximal 20 Punkte für den Nachweis von 10 Gabelhubwagen mit einer Tragfähigkeit von 2,0 to, gemäß III.2.3 3) d). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) d) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3)d) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 20 Punkten vergeben,
e) Maximal 20 Punkte für den Nachweis der Verfügbarkeit von alternativem Rollmaterial: Plateauwagen, Plattenwagen, in Stückzahlen jeweils 30 Stck, gemäß III.2.3 3) e). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) e) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3) e) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 20 Punkten vergeben,
f) Maximal 20 Punkte für den Nachweis der Verfügbarkeit von 150 Aktencontainern, rollbar, abschließbar, für die Aufnahme von min. 60 Stck. Hebelordner stehend, einsetzbar in Personenaufzügen, lt. Musterfoto oder vergleichbar gemäß III.2.3 3)f). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) f) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3)f) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 20 Punkten vergeben,
g) Maximal 20 Punkte für den Nachweis der Verfügbarkeit von 2 Möbelaussenaufzüge, Transporthöhe 22 Meter, Tragkraft 400 kg gemäß III.2.3 3) g). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) g) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3)g) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 20 Punkten vergeben,
h) Maximal 20 Punkte für den Nachweis der Verfügbarkeit von Möbelschräg-Aufzügen, Stecksystem für Indoor-Betrieb, elektrisch betrieben, 150 kg, Transporthöhe 12 m gemäß III.2.3 3) h). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) h) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3)h) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 20 Punkten vergeben,
i) Maximal 20 Punkte für den Nachweis der Verfügbarkeit von 200 Rollcontainer oben offen, 285 ltr. Fassungsvermögen, lt. Musterfoto oder vergleichbar gemäß III.2.3 3) i). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) i) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3)i) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 20 Punkten vergeben,
j) Maximal 20 Punkte für den Nachweis der Verfügbarkeit von 150 Gitterbox-Container, rollbar, abschließbar, für die Aufnahme von sonstigem Material und Lagerequipment, mit 4 Fachebenen (3 Fachböden), tauglich für den Transport über Personenaufzüge, Höhe 1,70 m, lt. Musterfoto oder vergleichbar gemäß III.2.3 3) j). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) j) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3)j) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 20 Punkten vergeben,
k) Maximal 20 Punkte für den Nachweis der Verfügbarkeit von 80 Stck. Standard-Gitterboxen (oben offen) für die Aufnahme von Werkstattmaterial, Lagermaterial und Maschinenteilen lt. Musterfoto oder vergleichbar gemäß III.2.3 3) k). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) k) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3)k) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 20 Punkten vergeben,
l) Maximal 20 Punkte für den Nachweis der Verfügbarkeit von 120 IT Container, rollbar zur Aufnahme von 2 Stck. IT-Arbeitsplätzen (Monitor (Flatscreen), PC (Desktop), Tischdrucker, und Zubehör wie Tastatur, Kabel, Maus 285 ltr. Fassungsvermögen, lt. Musterfoto oder vergleichbar gemäß III.2.3 3) l). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) l) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3)l) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 20 Punkten vergeben.
Abschließend wird entsprechend der Punktsumme über alle vier Kriterien eine Rangfolge der Bieter erstellt.
Nachweise, die weniger als die Mindestanforderungen gemäß III.2.2. Ziffer 1, III.2.3. Ziffer 1, Ziffer 2, Ziffer 3 und Ziffer 4 aufweisen, werden nicht gewertet.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
In Ergänzung zu II.3 wird darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um den ungefähren Vertragsbeginn handelt. Der genaue Termin wird im Rahmen der Angebotsphase mitgeteilt.
VI.4)RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
DEUTSCHLAND
Tel. +49 331866-1617
Internet: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de
Fax +49 331866-1652
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
VI.4.3)Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind
VI.5)TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
9.3.2011

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Eckdaten

Ausschreibung
Projekt. Planung und Durchführung eines Umzugprojektes
Branche
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Online seit
14.03.11
Projekt startet am
01.09.11
Ausschreibung endet am
08.04.01