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Rechtsschutzversicherung: Versicherung zahlt nicht immer!

Gebühren der Gerichte, Anwälte und Sachverständigen gehen, je nach Verfahrenslänge und Streitwert, schnell in die Tausende.
marketing-BÖRSE | 05.11.2007
Pressemitteilung vom Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel

Fast fünf Millionen Neuzugänge mit Streitigkeiten jedweder Art konnten in 2006 an den deutschen Gerichten verzeichnet werden (Quelle: stat. Bundesamt). Um sein gutes Recht zu kämpfen oder sich gegen unberechtigte Klagen zu verteidigen ist meist ein teures Unterfangen. Gebühren der Gerichte, Anwälte und Sachverständigen gehen, je nach Verfahrenslänge und Streitwert, schnell in die Tausende. Schutz hiervor bietet eine Rechtsschutzversicherung. Nicht jeder Tarif bietet die gleiche Absicherung. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die Bedingungen und Ausschlüsse des jeweiligen Anbieters. Hier lauern einige Fallen. Regelmäßig sind Rechtsstreitigkeiten in Unterhalts-, Scheidungs-, Erb- und Baurechtsfragen ausgeschlossen. Nur wenige Versicherer bieten eine Leistungserweiterung zu diesen Punkten an, da gerade hier für den Versicherer hohe Kosten durch langwierige Prozesse drohen. Wer als Kunde abgesichert werden will, muss für die Prämie deutlich tiefer in die Tasche greifen. Die Kosten eines Rechtsstreits werden auch dann nicht übernommen, wenn die Schadenursache vor Vertragsschluss eingetreten ist. So werden zum Beispiel die anwaltlichen Kosten für den Streit um den gekauften Gebrauchtwagen, welcher sich als Schrott entpuppt, nur dann sicher bezahlt, wenn bereits vor dem Autokauf eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz bestand. Versicherte, die einen Schaden Ihrer Assekuranz nicht rechtzeitig mitteilen, laufen Gefahr, die gesamten Kosten selbst tragen zu müssen. Deshalb ist im Streitfall darauf zu achten, sich vor dem Anwaltsbesuch eine Deckungszusage der Versicherung einzuholen. Hier wird geprüft, ob generell Erfolgsaussichten im Verfahren bestehen. Ist dies nicht der Fall, wird der Versicherer die Kostenübernahme zurückweisen oder nur den erfolgversprechenden Teil bezahlen. Unter www.hempel-partner.de/rechtsschutzversicherung.html findet man typische Schadensfälle sowie weiterführende Informationen zum Thema Kosten. Ein Rechtsschutzversicherer bezahlt nicht nur die Anwalts- und Gerichtskosten, sondern ebenfalls die Sachverständigenhonorare sowie die Zeugengelder. Rechtsschutzversicherung gibt es für den privaten und beruflichen Bereich als auch für den Verkehr oder Wohnangelegenheiten. Vor Vertragsabschluss sollten folgende Punkte klar sein:
- leistet der Tarif bis zu einer bestimmten Schadenssumme oder unbegrenzt?
- wie sind die anzunehmenden Wartezeiten und auf welche könnte ich vertraglich verzichten?
- enthält der Tarif Versicherungsschutz für familien- oder erbrechtlichen Angelegenheiten?
- gilt im privaten Bereich für Geschäftsabschlüsse weltweiter Versicherungsschutz?
- ist eine Erstberatung durch einen Fachanwalt am Telefon kostenlos?

Prämienbestimmend ist auch, ob der Versicherungsnehmer ledig ist, selbständig, angestellt oder Rentner ist, welche Selbstbeteiligung und welche Zusatzleistungen gewählt werden. Hat man den richtigen Schutz für sich gefunden, kann künftigen Streitfällen beruhigt entgegengesehen werden. Die produktunabhängigen Spezialisten von www.hempel-partner.de/ beraten Sie hierzu gerne.

Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel
Fasoltstr. 3
80639 München

Tel.: 089/12 59 46 59
Fax: 089/12 59 46 60

E-Mail: felix.hempel@hempel-partner.de
Web: www.hempel-partner.de