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Vorbehalte gegenüber Microsoft-Produkte bei geplanter Bildungsplattform

Das Kultusministerium Baden-Württemberg möchte für die eigene Lernplattform auf Produkte von Microsoft zurückgreifen und erntet dafür Kritik.
marketing-BÖRSE | 02.10.2020
Vorbehalte gegenüber Microsoft-Produkte bei geplanter Bildungsplattform © freepik / freepik
 

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde auch dem Letzten klar, dass bei der Digitalisierung von Schulen in Deutschland noch viel Luft nach oben ist. Mittlerweile ist in jedem Bundesland das neue Schuljahr schon voll im Gang und eine einheitliche digitale Lernplattform ist noch in weiter Ferne. Das Kultusministerium Baden-Württemberg möchte für die eigene Lernplattform auf Produkte des Tech-Giganten Microsoft zurückgreifen und wird für die unsichere Datenschutzlage kritisiert.

Open-Source-Software und europäische Server sollen Datenschutz gewährleisten

In einer gemeinsamen Erklärung des Landeselternbeirats Baden-Württemberg, den Arbeitsgemeinschaften Gymnasialer Elternvertreter (ARGEn) sowie des Philologenverbands Baden-Württemberg stellten die Organisationen klar, dass zwar eine schnelle und einheitliche Einrichtung einer Cloud-basierten digitalen Lernplattform notwendig ist, dabei aber auch DSGVO-Richtlinien eingehalten werden müssen. Grundlage einer für den Datenschutz unbedenkliche Lernplattform muss sein, dass die Software auf Open-Source-Technologie basiert und die Daten auf europäischen Servern gespeichert werden, über die der deutsche Staat souverän verfügt. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Persönlichkeitsrechte von Lehrern und Schülern gewahrt und die Daten nicht zweckentfremdet werden.

Neben datenschutzrechtlichen Bedenken führen die Verbände auch an, dass es nicht im Sinne der digitalen Kompetenzvermittlung sein kann, dass Schüler nur mit einer Anwendung vertraut sind. Es sei notwendig, dass den Schülern „die Fähigkeit vermittelt werden muss, sich die Nutzung beliebiger digitaler Anwendungen zu erarbeiten“. So können Schüler und Schülerinnen später autonom entscheiden, welche Software für sie infrage kommt.

Entscheidung soll Anfang Oktober fallen

Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) entgegnete den Kritikern, dass mit einer finalen Entscheidung erst Anfang Oktober zu rechnen sei. Solange werde geprüft, ob die Office-365-Anwendungen datenschutzkonform sind. Im Landtag versicherte Eisenmann vergangene Woche, dass der Datenschutz für sie „höchste Priorität“ habe. Auf politischer Ebene haben nicht nur die drei Oppositionsparteien, sondern auch der Regierungspartner, die Grünen, Zweifel angemeldet, ob der geplanten Kooperation mit Microsoft.

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